Diese Voraussetzung müssen Sie erfüllen.
Profitieren Sie von unseren attraktiven Umweltprämien¹ bei Erwerb eines neuen EURO6-PKW mit PKW-Zulassung und mit Diesel oder Erdgasantrieb (TGI) oder eines neuen EURO 6-Nutzfahrzeuges mit Lkw-Zulassung und mit Diesel-Motorisierung. Wir möchten Ihnen die Entscheidung erleichtern, sich markenunabhängig von Ihrem alten Diesel-Fahrzeug zu trennen. Voraussetzung ist eine Erstzulassung Ihres zu verschrottenden Diesel-Fahrzeugs vor dem 01.01.2012 (Abgasstandard EURO1 bis EURO4).
Steigen Sie um auf ein modernes Fahrzeug.
Die Umweltprämie gilt für viele aktuelle neue Fahrzeugmodelle mit Pkw-Zulassung oder LKW-Zulassung der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge⁴.
Das zu verschrottende Fahrzeug muss bei Auftragseingang des Neuwagens mindestens sechs Monate auf Sie zugelassen sein. Es kann frühestens mit Auftragseingang bzw. muss spätestens vier Wochen nach Auslieferung des Neuwagens verschrottet werden (Entsorgungsnachweis eines zertifizierten Verwerters ist zu erbringen). Die Verschrottung kann durch Sie oder den Händler erfolgen. Pro Verschrottungsnachweis ist nur eine Neubestellung zulässig.